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Zahlunginformationen

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Zahlung.

Zahlungsbedingungen

1.1. Die Zahlung erfolgt am Sitz des Auftragnehmers oder auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto.

1.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung wie folgt:

a. Bargeld beim Thekenverkauf;

b. bei Ratenzahlung: - 40 % des Gesamtpreises der Bestellung; 50 % des Gesamtpreises nach Lieferung des Materials oder, wenn die Lieferung von Material nicht in der Bestellung enthalten ist, nach Beginn der Arbeiten; - 10 % des Gesamtpreises bei Lieferung;

c. in allen anderen Fällen innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum.

1.3. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, einer Aufforderung des Auftragnehmers auf Zahlung statt Zahlung der vereinbarten Geldsumme nachzukommen.

1.4. Das Recht des Auftraggebers zur Aufrechnung oder Einstellung seiner Forderungen gegen den Auftragnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer in Konkurs gegangen ist oder für den Auftragnehmer gesetzliche Schuldensanierung gilt.

1.5. Unabhängig davon, ob der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat, ist alles, was der Auftraggeber ihm im Rahmen des Vertrags schuldet oder schulden wird, sofort fällig und zahlbar, wenn:

a. eine Zahlungsfrist wurde überschritten;

b, die Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Auftraggebers beantragt wurde;

c. Waren oder Forderungen des Auftraggebers gepfändet werden;

d. Kunde (Firma) wird aufgelöst oder liquidiert;

e. der Auftraggeber (natürliche Person) die Zulassung zur gesetzlichen Schuldensanierung beantragt, unter Vormundschaft gestellt wird oder verstorben ist.

1.6. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer sofort Zinsen. Die Zinsen betragen 12 % pro Jahr, entsprechen aber den gesetzlichen Zinsen, wenn diese höher sind. Bei der Zinsberechnung gilt ein Teil des Monats als ganzer Monat.

1.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber mit Forderungen von mit dem Auftragnehmer verbundenen Unternehmen gegen den Auftraggeber aufzurechnen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Forderungen gegen den Auftraggeber mit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aus mit dem Auftragnehmer verbundenen Unternehmen aufzurechnen. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber mit Forderungen an mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen aufzurechnen. Unter verbundenen Unternehmen werden die Unternehmen verstanden, die zu derselben Gruppe im Sinne von § 2:24b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und einer Beteiligung im Sinne von § 2:24c 8W gehören.

1.8. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt ist, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle außergerichtlichen Kosten mit einem Minimum von 75 €.

Diese Kosten berechnen sich anhand der folgenden Tabelle (Kapitalsumme inkl. Zinsen): auf die ersten 3.000 € 15 % auf die Selbstbeteiligung bis 6.000 € 10 % auf die Selbstbeteiligung bis 15.000 € 8 % auf die Selbstbeteiligung bis 1 € 60.000 5 % auf den Selbstbehalt ab 60.000 € 3 %.

Die tatsächlich entstandenen außergerichtlichen Kosten sind fällig, wenn sie höher sind als sich aus obiger Berechnung ergibt.
Königliche Metallgewerkschaft.

1.9. Hat der Auftragnehmer in einem Gerichtsverfahren Erfolg, gehen alle im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

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